MAULKORBPFLICHT FÜR HUNDE

Maulkorbpflicht in Österreich

Bestimmungen über Maulkorb- oder Leinenzwang werden von den einzelnen Gemeinden festgelegt.

Auch in einem Landesgesetz kann ein Maulkorb- oder Leinenzwang für ein Bundesland festgelegt sein. Daher ist die Rechtslage in den verschiedenen Bundesländern bzw. in den einzelnen Gemeinden unterschiedlich.

Falls es in einer Gemeinde/in einem Bundesland entsprechende Vorschriften gibt, sind folgende Bestimmungen üblich:

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Mitnahme von Hunden in öffentlichen Verkehrsmitteln in Österreich

Fahrgäste in öffentlichen Verkehrsmitteln sind in der Regel berechtigt, kleine (ungefährliche) Tiere in geeigneten Behältnissen gratis mitzunehmen. Die Behältnisse müssen jedoch so beschaffen sein, dass Verletzungen und Verunreinigungen von Personen sowie Beschädigungen und Verunreinigungen von Anlagen und Beförderungsmitteln ausgeschlossen sind.

Für Hunde besteht in öffentlichen Verkehrsmitteln in der Regel eine Maulkorb- und Leinenpflicht. In den meisten Fällen muss für die Mitnahme eines Hundes ein ermäßigter Fahrschein gelöst werden.

Maulkorbpflicht im Burgenland

Im Burgenland ist die Maulkorbpflicht ein wichtiger Aspekt des verantwortungsvollen Hundehaltens. Gemeinden können per Verordnung oder Bescheid festlegen, dass Hunde in bestimmten Bereichen des Gemeindegebiets einen Maulkorb tragen müssen, um Gefährdungen oder Belästigungen zu vermeiden. Ausnahmen von dieser Pflicht gelten für Hunde im Diensteinsatz und Hunde, die sich in der Ausbildung für solche Einsätze befinden. Auffällige Hunde, die öffentlich geführt werden, erfordern einen Maulkorb sowie einen Sachkundenachweis des Führenden. Dieser Nachweis muss stets mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten.

Maulkorbpflicht in Kärnten

Maulkorbpflicht in Oberösterreich

Maulkorbpflicht in Niederösterreich

Maulkorbpflicht in Salzburg

Maulkorbpflicht in der Steiermark

Maulkorbpflicht in Tirol

Maulkorbpflicht in Vorarlberg

Maulkorbpflicht in Wien

Ausnahme

Maulkorbpflicht in Deutschland

Hunde müssen einen Maulkorb und eine Leine tragen, wenn Sie in der Öffentlichkeit unterwegs sind.

Ob und wo in einer Stadt oder auf dem Land eine Maulkorbpflicht herrscht, ist je nach Bundesland unterschiedlich. Teils können sogar einzelne Gemeinden Richtlinien aufstellen, ob in der jeweiligen Region in der Öffentlichkeit ein Maulkorbzwang besteht.

Meist entscheidet die Verwaltungsbehörde über Leinenpflicht und die Maulkorbverordnung. Häufig ist es so, dass Listenhunde, umgangssprachlich besser bekannt als Kampfhunde, einer Maulkorbpflicht unterliegen.

Einige Sondergenehmigungen gibt es, für bestimmte Städte, beispielsweise wenn nachgewiesen werden kann, dass es sich zwar um einen Listenhund handelt, dieser dennoch sehr friedliebend ist.

Generell steht allerdings die Sicherheit an erster Stelle, wodurch größtenteils ein Maulkorb und eine Leine getragen werden muss.

Maulkorbpflicht in Baden-Württemberg

Maulkorbpflicht in Bayern

In Bayern gibt es je nach Gemeinde unterschiedliche Verordnungen bezüglich der Maulkorbpflicht. Generell ist gemäß des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (Art. 18 Abs. 2) eine Anordnung für ein Maulkorb erlaubt, unabhängig davon welcher Größe und Rasse die Hunde angehören. In Nürnberg und München müssen Listenhunde, die über sechs Monate alt sind, ein Maulkorb in der Öffentlichkeit tragen.

Maulkorbpflicht in Berlin

In Berlin besteht für Hundehalter von Kampfhunden die Pflicht, dass die Tiere zu jeder Zeit in der Öffentlichkeit an der Leine geführt werden müssen sowie mit einem Maulkorb von den Herrchen ausgestattet sind.

Maulkorbpflicht in Brandenburg

Dagegen besagt die Hundehalterverordnung in Brandenburg, dass ein Maulkorb für kleine Hunde sowie für jede andere Größe und Rasse Pflicht ist. In allen öffentlichen Verkehrsmitteln und Verwaltungsgebäuden dürfen Hunde nur mit einem geeigneten Maulkorb hinein.

Maulkorbpflicht in Bremen

Maulkorbpflicht in Hamburg

Maulkorbpflicht in Hessen

Maulkorbpflicht in Mecklenburg-Vorpommern

Maulkorbpflicht in Niedersachsen

Maulkorbpflicht in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen gilt dies sogar für bestimmte Terrierarten, die als besonders bissig und somit gefährlich eingestuft werden. Generell ist daher eine Maulkorbpflicht in NRW vorgeschrieben. Sogar auf Hundeauslaufflächen müssen bestimmte Hunde einen Beißschutz tragen, sofern nicht nachgewiesen ist, dass das Tier ungefährlich ist.

Maulkorbpflicht in Rheinland-Pfalz

Maulkorbpflicht im Saarland

Maulkorbpflicht in Sachsen

Maulkorbpflicht in Sachsen-Anhalt

Maulkorbpflicht in Schlewsig-Holstein

Maulkorbpflicht in Thüringen

Generell

Ausnahme

Maulkorbpflicht in Italien

Leinenpflicht/Maulkorbpflicht: In Italien gibt es eine allgemeine Leinenpflicht für jeden Hund. Das heißt, der Hund muss an öffentlichen Orten immer und überall angeleint sein.
Die maximale Leinenlänge beträgt dabei 1,5 Meter. Flexi-Leinen (Roll-Leinen) müssen so festgestellt sein, dass der Hund nicht mehr als 1,5 Meter zur Verfügung hat.

Im Hinterland abseits von Orten wird das nicht immer völlig streng gesehen. Man muss allerdings überall mit Ressentiments und im Zweifelsfall auch einem Bußgeld rechnen, wenn man den Hund frei laufen lässt.

In der Jagdsaison ist es besonders wichtig, dass der Hund nicht unkontrolliert durchs Gelände läuft. Der Jäger hätte das Recht, ihn abzuschießen.

Ein Maulkorb muss immer mitgeführt werden, aber nur auf Verlangen vom Hund getragen werden.

Maulkorbpflicht in Frankreich

Maulkorbpflicht in Frankreich allgemein:

Aus Sicherheitsgründen müssen größere Vierbeiner in Bus und Bahn einen Maulkorb tragen und an der Leine gehalten werden.

Unterscheidung nach “Listenhunderassen”

Kategorie 1: Zu den Hunden der Kategorie 1 gehören der American Staffordshire, der Bullmastiff, der Staffordshire Bullterrier, der Tosa Inu sowie deren Mischlinge. Alle Hunde die der Kategorie 1 angehören sind von der Einreise nach Frankreich ausgeschlossen.

Kategorie 2: Zu den Hunden der Kategorie 2 gehören sowohl die Hunde der Kategorie 1, als auch Rottweiler und entsprechende Mischlinge. Existiert für diese Hunde ein gültiger Abstammungsnachweis und ein Zuchtbuch aus dem hervorgeht, dass es sich um einen Wach-/Schutzhund handelt, ist die Einreise nach Frankreich zulässig. Jedoch müssen die Hunde einen Maulkorb tragen und an der Leine geführt werden.

Darüber hinaus müssen die Hunde immer von einer Person über 18 Jahre begleitet werden und dürfen nicht mit in öffentliche Einrichtungen und Verkehrsmittel genommen werden.