Hund im Wald: Jagdsaison im Herbst

// Leinenpflicht, Wildernde Hunde & was Jäger im Herbst dürfen

Der Herbst ist in Österreich Hochsaison für die Jagd — Rotwild-Brunft, mehr Jäger im Revier und aufgescheuchtes Wild machen Waldspaziergänge mit Hund riskanter als im restlichen Jahr. Wer seinen Hund frei laufen lässt, riskiert nicht nur eine Verwaltungsstrafe, sondern unter bestimmten Voraussetzungen sogar dessen Erschießung durch den Jagdausübungsberechtigten.

Das Jagdrecht ist in Österreich Landessache — jedes der neun Bundesländer regelt in seinem eigenen Jagdgesetz, wann ein Hund als „wildernd“ gilt und was der Jäger in diesem Fall darf. Wer im Herbst mit Hund im Wald unterwegs ist, sollte diese Grundlagen kennen — insbesondere, wenn Maulkorb- oder Leinenpflicht ohnehin schon Teil des Alltags ist.

Warum ist der Herbst im Wald besonders riskant für Hunde?

Weil im Herbst tatsächlich gejagt wird und Wild durch die Rotwild-Brunft im September und Oktober unruhiger und leichter aufzuscheuchen ist.

Anders als die frühjährliche Brut- und Setzzeit, in der viele Bundesländer eine generelle Leinenpflicht zum Schutz von Jungtieren vorschreiben, ist der Herbst keine gesetzlich gesondert geregelte Schonzeit. Das eigentliche Risiko liegt woanders: Jäger sind während der laufenden Jagdsaison tatsächlich im Revier unterwegs, Rehe und Rotwild sind durch die Brunftzeit gereizter und fluchtbereiter, und ein Hund, der einem aufgeschreckten Tier hinterherjagt, wird in genau diesem Moment zum „wildernden Hund“ im Sinne des jeweiligen Landesjagdgesetzes.

Gilt im Herbst eine generelle Leinenpflicht im Wald?

Nein, pauschal nicht — aber eine ganzjährige Sorgfaltspflicht gilt in jedem Bundesland, und einzelne Behörden können zusätzliche, lokale Vorschriften erlassen.

Nach den meisten Landeshundehaltegesetzen — etwa in Oberösterreich — besteht im Wald grundsätzlich keine generelle Leinenpflicht, wohl aber die Pflicht, den Hund so zu führen, dass weder Menschen noch Tiere gefährdet werden. In Kärnten können die Bezirkshauptmannschaften und Magistrate jährlich eigene Vorschriften erlassen, die Hundehalter außerhalb geschlossener Ortsgebiete zur Leinenpflicht verpflichten — meist mit Verweis auf Brut- und Setzzeit oder Schneelagen, unter denen Wild schlechter flüchten kann. In Wien kann der Magistrat für Gebiete mit nachgewiesenem Wildschaden durch Hunde per Verordnung Maulkorb- oder Leinenpflicht anordnen.

Wann gilt ein Hund als „wildernd“?

Wenn er Wild hetzt, verfolgt oder reißt — oder sich, je nach Bundesland, bereits unbeaufsichtigt außerhalb der Rufweite seines Halters im Jagdgebiet aufhält.

Hier unterscheiden sich die Bundesländer erheblich: In Burgenland und Niederösterreich reicht bereits das unbeaufsichtigte Umherstreifen im Jagdgebiet als Gefährdung aus — der Hund muss das Wild noch nicht einmal aktiv verfolgen. In der Steiermark ist die Hürde deutlich höher: Dort muss der Hund dem Wild bereits nachjagen, damit die Voraussetzungen erfüllt sind.

Darf ein Jäger meinen Hund im Herbst erschießen?

Unter engen, im jeweiligen Landesjagdgesetz festgelegten Voraussetzungen ja — außer bei gekennzeichneten Gebrauchshunden wie Blindenhunden, die nie getötet werden dürfen.

Das Recht, wildernde Hunde im Jagdgebiet zu töten, ist ein altes Element des österreichischen Jagdrechts und existiert in unterschiedlicher Strenge in allen Bundesländern. In Niederösterreich sind Jagdausübungsberechtigte nach dem Landesjagdgesetz sogar verpflichtet, einen wildernden Hund zu töten, sofern er sich außerhalb der Rufweite seines Halters im Jagdgebiet befindet. Die Beweislast für die Rechtmäßigkeit der Tötung liegt dabei beim Jäger — er muss den Vorfall der Bezirksverwaltungsbehörde melden und im Streitfall belegen können, etwa durch Zeugen oder Fotos. Der Hundehalter erhält zusätzlich eine Verwaltungsstrafe wegen des Verstoßes gegen das Jagdgesetz; ein gängiger Irrglaube ist übrigens, dass der getötete Hund danach ins Eigentum des Jägers übergeht — das ist rechtlich nicht der Fall.

Was gilt speziell zwischen September und März?

In der Steiermark reicht das bloße Nachjagen allein zwischen September und März nicht aus — hier muss zusätzlich eine erhöhte Gefahr für das Wild vorliegen.

Das ist eine der wenigen Landesregelungen, die explizit zwischen der eigentlichen Jagdsaison und dem Rest des Jahres unterscheidet. Praktisch bedeutet das laut steirischer Landesjägerschaft, dass der Hund kurz vor dem eigentlichen Zugriff auf seine Beute stehen muss, bevor eine Tötung überhaupt gerechtfertigt wäre — und selbst dann gilt die Empfehlung, den Hundehalter zunächst mehrfach zu verständigen, bevor eingegriffen wird. In den meisten anderen Bundesländern gibt es diese saisonale Differenzierung nicht, was die Rechtslage von Wald zu Wald und Bundesland zu Bundesland unterschiedlich macht.

Wie schütze ich meinen Hund im Wald während der Jagdsaison?

Leine anlegen, auf ausgeschilderten Wegen bleiben und den Rückruf zuverlässig trainieren, bevor die Jagdsaison beginnt.

Ein verlässlicher Rückruf verhindert, dass der Hund überhaupt in die Situation kommt, als „wildernd“ wahrgenommen zu werden. Wer seinen Hund dennoch ableinen möchte, sollte das nur dort tun, wo tatsächlich freier Auslauf gestattet ist und der Hund jederzeit unter Kontrolle bleibt. Ein GPS-Tracker am Halsband macht zusätzlich sichtbar, dass ein Hund einen Halter hat und nicht herrenlos umherstreift. Gerade bei Rassen mit ausgeprägtem Jagdtrieb oder in Revieren mit bekanntem Wildschaden-Problem ist es außerdem sinnvoll, Leine und — wo ohnehin ein Maulkorb zum Alltag gehört — den Maulkorb bewusst als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme für den Waldspaziergang mitzudenken, auch wenn er dort rechtlich nicht immer vorgeschrieben ist.

Fazit: Im Herbst zählt Vorsicht mehr als Vertrauen in den eigenen Hund

Die gesetzliche Leinenpflicht im Wald ist in Österreich Ländersache und im Herbst nicht pauschal verschärft — das eigentliche Risiko entsteht durch die tatsächliche Jagdausübung und die Rotwild-Brunft, die Wild unberechenbarer macht. Wer im Herbst mit Hund im Wald unterwegs ist, sollte deshalb unabhängig von der genauen Landesregelung auf Nummer sicher gehen: Leine an, auf Wegen bleiben, Rückruf trainieren — und im Zweifel lieber einmal zu vorsichtig sein als einmal zu spät.